Jostweg: € 20,- pro m2 Wald

Sowohl das Gst 39/13 (Jostweg), als auch das Gst 39/1 (Wald), KG Söchau befinden sich im Eigentum des BGM.
Bei der GR-Sitzung vom 30.6.2025 wurden 874 m2 vom Wald dem „Jostweg“ nach § 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz zugeschrieben.
(§ 15 LTG beschreibt ein vereinfachtes Verfahren – eine „lastenfreie Ab- und Zuschreibung“ erfolgen: d. h. das betroffene Teilstück wird im Grundbuch entsprechend verändert, ohne dass aufwendige Verträge und Bewilligungen notwendig sind)

An sich nicht ungewöhnlich, sehr hoch erscheint allerdings der Übernahmepreis von € 20,- / m2 Wald

Interessant auch die Formulierung:

Da die Weganlage für eine evtl. zukünftigen Ausbau zu schmal ist, wurde mit dem Eigentümer vereinbart, dass auch eine Teilfläche des Grundstückes-Nr. 39/1, KG Söchau abgetreten wird, um eine Gesamtbreite der Wegparzelle von 7,50 Metern zu erreichen.

Wie leicht zu erkennen ist, ist ein „evtl. zukünftiger Ausbau“ nur durch Umwidmung des Waldgrundstückes (Gst 39/1) in Bauland zu erreichen.

GR-Sitzung vom 30.06.2025, TOP 16

Antwort nach IFG Anfrage:

GB Auszug vom 10.11.2025 Gst 39/13


Kronenzeitung, 25.11.2025

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