
Sowohl das Gst 39/13 (Jostweg), als auch das Gst 39/1 (Wald), KG Söchau befinden sich im Eigentum des BGM.
Bei der GR-Sitzung vom 30.6.2025 wurden 874 m2 vom Wald dem „Jostweg“ nach § 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz zugeschrieben.
(§ 15 LTG beschreibt ein vereinfachtes Verfahren – eine „lastenfreie Ab- und Zuschreibung“ erfolgen: d. h. das betroffene Teilstück wird im Grundbuch entsprechend verändert, ohne dass aufwendige Verträge und Bewilligungen notwendig sind)
An sich nicht ungewöhnlich, sehr hoch erscheint allerdings der Übernahmepreis von € 20,- / m2 Wald
Interessant auch die Formulierung:
Da die Weganlage für eine evtl. zukünftigen Ausbau zu schmal ist, wurde mit dem Eigentümer vereinbart, dass auch eine Teilfläche des Grundstückes-Nr. 39/1, KG Söchau abgetreten wird, um eine Gesamtbreite der Wegparzelle von 7,50 Metern zu erreichen.
Wie leicht zu erkennen ist, ist ein „evtl. zukünftiger Ausbau“ nur durch Umwidmung des Waldgrundstückes (Gst 39/1) in Bauland zu erreichen.



GR-Sitzung vom 30.06.2025, TOP 16
Antwort nach IFG Anfrage:
GB Auszug vom 10.11.2025 Gst 39/13
Kronenzeitung, 25.11.2025

